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Standardmietvertrag für Untermieter

 

UNTERMIETVERTRAG FÜR YOGASCHULE

Zwischen 
Annette Stegemann, Dipl.-Yogalehrerin 
Oberau 5, 65520 Bad Camberg

Tel: 06434-3700034 od. 06172-7646728

E-Mail:as-yogi@web.de

- nachfolgend "Hauptmieter" genannt -

und

?????
?????
?????

- nachfolgend "Untermieter" genannt -

wird folgender Untermietvertrag geschlossen:

 

§1 Mietsache

Der Hauptmieter hat von Paulybus GmbH&Co.KG, nachfolgend "Vermieter "genannt, folgende Räumlichkeiten angemietet:

 

Seminarraum, Abstellraum, Toilette, Teeküche - gesamt 93m² - auf dem Grundstück

Wilhelmstraße 7a, 61381 Friedrichsdorf, Fabrik 1. Stock zum Betrieb der Yogaschule "TriKonas".

Der Untermieter nutzt mit seinen Kursteilnehmern die Yogaschule als Übungsraum für ????? zu den nachfolgend aufgeführten Zeiten und Bedingungen.

 

§2 Mietzeit, Kündigung

Die Mietsache wird dem Untermieter zur vorübergehenden Nutzung überlassen.

Das Untermietverhältnis beginnt am xx.yy. 2011und  läuft bis einschließlich xx.yy. 2011. Eine Verlängerung ist nach Absprache möglich.

Das Untermietverhältnis erlaubt dem Untermieter die Nutzung der Mietsache ausschließlich zu folgenden Zeiten:

Die Termine sind wie folgt festgelegt:

 

Die Räume dürfen jeweils eine Viertelstunde früher betreten werden, und müssen jeweils eine Viertelstunde später in ordnungsgemäß aufgeräumtem Zustand wieder verlassen worden sein.

Das Betreten der Räume und des Gebäudes außerhalb dieser Zeiten ist nur mit Zustimmung bzw. im Beisein des Hauptmieters gestattet.

 

§3 Miete

Die Miete des Untermieters beträgt für 60 Minuten netto xx € (in Worten xx Euro) zzgl.

19 % MwSt. In der Miete sind die gebrauchsüblichen Betriebs- und Nebenkosten enthalten.

 

§4 Entrichtung der Miete

Der Untermieter erhält vom Hauptmieter eine Rechnung für die gesamte Mietzeit.

 

§5 Instandhaltung und Instandsetzung

Die Kosten der Instandhaltung und der Instandsetzung während der Dauer des Untermietverhältnisses trägt der Hauptmieter, sofern der Schaden nicht von dem Untermieter, seinen Erfüllungsgehilfen oder Besuchern verursacht wurde.

 

§6 Schlüssel

Der Untermieter erhält vom Hauptmieter für die Dauer der Mietzeit einen Zentralschlüssel für Haustür und Seminarraumtür ausgehändigt. Bis zur Aushändigung des Schlüssels wird dem Untermieter der Zugang zur Mietsache durch den Hauptmieter sichergestellt. Zum Zeitpunkt der Schlüsselübergabe wird eine separate Empfangsbestätigung erstellt. Nach Beendigung des Mietverhältnisses sind alle bis dahin übergebenen Schlüssel unmittelbar an den Hauptmieter zurückzugeben.

 

§7 Rücksichtnahme

Hauptmieter und Untermieter verpflichten sich zur Wahrung des Hausfriedens und zur gegenseitigen Rücksichtnahme.

 

§8 Personenmehrheit als Untermieter

Sind mehrere Personen Untermieter, so haften sie für alle Verpflichtungen aus dem Untermietverhältnis als Gesamtschuldner. Mehrere Personen als Untermieter bevollmächtigen sich hiermit gegenseitig zur Abgabe und Annahme von Erklärungen mit Wirkung für und gegen jede Person; dies gilt nicht für den Ausspruch von Kündigungen und für Mietaufhebungsverträge.

 

§9 Haftung für Schäden

Der Untermieter haftet dem Hauptmieter gegenüber für Schäden am Eigentum des Hauptmieters bzw. Vermieters, die der Untermieter oder dessen Besucher verursachen. Ein diesbezüglicher Schaden ist unverzüglich dem Hauptmieter anzuzeigen. Eine Haftpflichtversicherung ist abzuschließen.

 

§10 Rückgabe der Mietsache

Nach Beendigung des Untermietverhältnisses hat der Untermieter die Mietsache besenrein zurückzugeben, wobei die mitvermieteten Einrichtungsgegenstände in den Räumen zu belassen sind.

 

§11 Sonstige Vereinbarungen

Eine Überlassung der Räume an andere Personen ist nicht zulässig. Bei Nutzung des Raumes ist die Anwesenheit des Untermieters oder dessen Beauftragter zur Durchführung der ????? sicherzustellen.

Beim Verlassen der Räume sind geschlossene Fenster und Oberlichter sowie abgeschlossene Türen sicherzustellen.

Strom-, Wasser- und Heizkosten sind in der monatlichen Miete enthalten. Es wird von einem betriebsgemäß bedingten Verbrauch ausgegangen. Unnötiger Energieverbrauch ist zu vermeiden und die Heizleistung beim Verlassen des Raumes zu reduzieren.

 

§12 Wirksamkeit der Vertragsbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

 

 

Friedrichsdorf, den ..........................

 

 

Hauptmieter                                                    Untermieter

 

------------------------------                             ----------------------------------

Annette Stegemann-Dietrich,                           yy

Dipl.-Yogalehrerin                                             xx

Mitglied im BDY Berufsverband                         zz

Bei Fragen zur Raumnutzung wenden Sie sich bitte an Herrn Manfred Dietrich.
Telefon: 06172 - 7646728 oder 06434 - 3700034
E-mail: manfred.dietrich48(at)web.de

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